Beschlussvorlage - NBG/552/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bauantrag -Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum und offenem Carport sowie Neubau einer Sauna (alles bereits errichtet) auf dem Flurstück 10 der Flur 1, Gemarkung Neuendorf – wird das Einvernehmen erteilt.

 

Zum Antrag auf Abweichung (Abstandsfläche) auf dem Flurstück 10 der Flur 1, Gemarkung Neuendorf – wird das Einvernehmen erteilt.

 

Zum Antrag auf Befreiung (Überschreitung der Baugrenze um 1,40 m) auf dem Flurstück 10 der Flur 1, Gemarkung Neuendorf – wird das Einvernehmen erteilt.

 

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Sachverhalt

Frist: 02.02.2025

-innerhalb der Entwicklungssatzung Nr. 4 „OT Neuendorf“

Sachverhalt:

Das Eigenheim (Baugenehmigung in 2003) sowie die Nebenanlagen sind bereits errichtet. Im Bauantragsverfahren zur Errichtung eines Wintergartens an das Wohngebäude im Frühjahr 2024 ist der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde aufgefallen, dass das Wohngebäude nicht Satzungs- und Baugenehmigungskonform errichtet wurde.

Dies soll nun mit diesem Bauantrag (AZ: 43403-24-04) im Nachgang mittels der Abweichung und der Befreiung korrigiert werden. Ebenso sollen nun die genehmigungspflichtigen Nebenanlagen legalisiert werden.

 

Der Bauantrag zur Errichtung des Wintergartens (AZ: 42538-24-04) an das bestehende Wohngebäude wird separat beraten und ggf. beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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