Beschlussvorlage - BL/441/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt berät über die zwei Bebauungsvarianten (1. Holzhaus und 2. Holzständerbauweise-Bungalow mit Putzfassade) auf dem Privatgrundstück Gemarkung Blowatz, Flur 1, Flurstück 76/2 und empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung zur Variante: ____________

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Zustimmung zur Bebauungsvariante ____________ auf dem Privatgrundstück Gemarkung Blowatz, Flur 1, Flurstück 76/2.

 

Sachverhalt:

Der Bauherr hat bereits im Jahr 2020 eine positive Bauvoranfrage erhalten und möchte nun das Grundstück mit einem oder sogar zwei kleinen Wohnhäusern (Wohnflächen ca.45-64 m²) bebauen. Die zwei Varianten (Holzhaus oder Holzständerbauweise-Bungalow mit Putzfassade) kommen für den Bauherrn infrage. Er möchte hiermit klären, ob die Gemeinde den beiden Varianten zustimmt oder sogar eine Variante konkret ablehnt.

 

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Sachverhalt

  • positive Bauvoranfrage aus dem Jahr 2020 mit Genehmigung der Verlängerung bis Oktober 2024
  • Planungsrechtliche Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB (Innenbereich) -siehe Anlage

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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