Beschlussvorlage - NBG/443/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Bauvoranfrage – Neubau eines Doppelhauses zu Mietzwecken auf dem Flurstück 69/1 der Flur 1, Gemarkung Neuburg – wird mit folgenden Bedingungen das Einvernehmen erteilt:

  1. Es wird die hintere Bauflucht mit dem Wohngebäude der Hauptstraße 18 und seitliche Bauflucht des Wohngebäudes der Hauptstraße 15 zum Neuendorfer Weg (siehe Anlage 3) angenommen
  2. Kein Doppelhaus, sondern ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten (da keine Doppelhäuser in der näheren Umgebung vorhanden sind)
  3. maximal 1,5 Vollgeschosse
  4. allg. Anpassung gemäß § 34 BauGB an die nähere Umgebungsbebauung (Bauweise, Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche usw.)

 

Die Erschließung über den Neuendorfer Weg ist gesichert.

 

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Sachverhalt

Posteingang Amt: 24.08.2023

Frist: 24.10.2023

-innerhalb § 34 BauGB

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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