28.09.2023 - 10.1 Bauvoranfrage: Neubau eines Doppelhauses zu Mie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kühn erläutert die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage – Neubau eines Doppelhauses zu Mietzwecken auf dem Flurstück 69/1 der Flur 1, Gemarkung Neuburg – wird mit folgenden Bedingungen das Einvernehmen erteilt:

  1. Es wird die hintere Bauflucht mit dem Wohngebäude der Hauptstraße 18 und seitliche Bauflucht des Wohngebäudes der Hauptstraße 15 zum Neuendorfer Weg (siehe Anlage 3) angenommen
  2. Kein Doppelhaus, sondern ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten (da keine Doppelhäuser in der näheren Umgebung vorhanden sind)
  3. maximal 1,5 Vollgeschosse
  4. allg. Anpassung gemäß § 34 BauGB an die nähere Umgebungsbebauung (Bauweise, Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche usw.)

 

Die Erschließung über den Neuendorfer Weg ist gesichert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage