28.09.2023 - 10.1 Bauvoranfrage: Neubau eines Doppelhauses zu Mie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Neuburg
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Zur Bauvoranfrage – Neubau eines Doppelhauses zu Mietzwecken auf dem Flurstück 69/1 der Flur 1, Gemarkung Neuburg – wird mit folgenden Bedingungen das Einvernehmen erteilt:
- Es wird die hintere Bauflucht mit dem Wohngebäude der Hauptstraße 18 und seitliche Bauflucht des Wohngebäudes der Hauptstraße 15 zum Neuendorfer Weg (siehe Anlage 3) angenommen
- Kein Doppelhaus, sondern ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten (da keine Doppelhäuser in der näheren Umgebung vorhanden sind)
- maximal 1,5 Vollgeschosse
- allg. Anpassung gemäß § 34 BauGB an die nähere Umgebungsbebauung (Bauweise, Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche usw.)
Die Erschließung über den Neuendorfer Weg ist gesichert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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562 kB
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