Beschlussvorlage - NBG/145/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (6. Änderung):

 

1. Für den Bereich der ehemaligen Verladestation am Bahnhof Hagebök in südöstlicher Ortsrandlage zwischen der B 105 und der Bahnstrecke der DB AG wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden: durch die Dorfstraße

im Westen: durch die Bahnstrecke der DB AG und weiter den Gewerbebetrieb der Firma ATR Landhandel

im Süden: durch die Bahnanlagen der DB AG

im Osten: durch die B 105

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Sachverhalt:

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbestandort Hagebök-Ost“. Planungsziel des B-Planes ist die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung des Geländes der ehemaligen Verladestation am Bahnhof Hagebök.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuburg ist das Plangebiet des B-Planes als Außenbereichsfläche dargestellt. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend, ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig. Die Darstellung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO entspricht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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