Beschlussvorlage - NBG/243/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.17 „Gewerbestandort Hagebök - Ost“.

 

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „ Gewerbestandort Hagebök - Ost “ gefasst.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung des Geländes der ehemaligen Verladestation am Bahnhof Hagebök. Geplant ist die Nutzung als Abstellplatz für Container und Baumaschinen und Lagerfläche für die Zwischenlagerung von Kies, Sand und anderen Baustoffen.

Zu den betriebsnotwendigen Anlagen und Einrichtungen gehört auch die Errichtung eines Gebäudes in Containerbauweise zur Büronutzung.

Der Vorentwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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