Beschlussvorlage - HO/097/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung der Entwicklungssatzung Nr. 1 „Ortsteil Rüggow“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S.3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung- PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung und Ergänzung der Entwicklungssatzung Nr. 1 „Ortsteil Rüggow“, bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

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Anlagen

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