Beschlussvorlage - BL/056/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage an die Gemeinde zur grundsätzlichen Zustimmung der Gemeinde zur Bebauung des Flurstücks 76/2 der Flur 1, Gemarkung Blowatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Blowatz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Blowatz
|
Entscheidung
|
|
|
28.01.2020
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Blowatz stimmt der Bebauung des Flurstücks 76/2 der Flur 1, Gemarkung Blowatz mit einem Einfamilienhaus (Dauerwohnen) grundsätzlich zu.
Die Gemeinde betrachtet die Lage des Grundstückes als (noch) dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugehörig.
Das Bauvorhaben muss sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein.
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer hat bereits am 22.11.2019 mit Herrn Thomas Müller, Sachgebietsleiter Bauordnung und Brandschutz beim Landkreis Nordwestmecklenburg, telefonischen Kontakt aufgenommen. Die Zuordnung des Grundstückes sah auch er als schwierig an und möchte die Entscheidung der Gemeinde überlassen, so der Eigentümer in einer E-Mail an das Bauamt Neuburg.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
