Beschlussvorlage - BL/056/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Blowatz stimmt der Bebauung des Flurstücks 76/2 der Flur 1, Gemarkung Blowatz mit einem Einfamilienhaus (Dauerwohnen) grundsätzlich zu.

 

Die Gemeinde betrachtet die Lage des Grundstückes als (noch) dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugehörig.

Das Bauvorhaben muss sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein.

 

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Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer hat bereits am 22.11.2019 mit Herrn Thomas Müller, Sachgebietsleiter Bauordnung und Brandschutz beim Landkreis Nordwestmecklenburg, telefonischen Kontakt aufgenommen. Die Zuordnung des Grundstückes sah auch er als schwierig an und möchte die Entscheidung der Gemeinde überlassen, so der Eigentümer in einer E-Mail an das Bauamt Neuburg.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

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Anlagen

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