28.01.2020 - 7.4 Anfrage an die Gemeinde zur grundsätzlichen Zus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Blowatz
- Datum:
- Di., 28.01.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Blowatz stimmt der Bebauung des Flurstücks 76/2 der Flur 1, Gemarkung Blowatz mit einem Einfamilienhaus (Dauerwohnen) grundsätzlich zu.
Die Gemeinde betrachtet die Lage des Grundstückes als (noch) dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugehörig.
Das Bauvorhaben muss sich gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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