Beschlussvorlage - NBG/219/2021-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum erneuten Bauantrag – Umbau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten, Anbau eines Wintergartens und Errichtung einer Außentreppe (2. Fluchtweg) auf dem Flurstück 33, der Flur 1, Gemarkung Nantrow – wird das Einvernehmen erteilt.

 

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Sachverhalt

Frist: 02.11.2025

-innerhalb § 34 BauGB (LK NWM sagt jedoch § 35 BauGB!)

-Bauantrag aus 2021 mit 5 WE wurde in 2022 vom LK NWM abgewiesen (siehe Anlage)

Hier nun neue Beantragung als Umbau mit nur 2 Wohneinheiten (Dauerwohnnutzung, keine Ferienwohnungen!)

-Nachbarflurstück 34/1 wurde durch die Bauherrin bereits von der Gemeinde gekauft

-Antrag Überbauungsbaulast für Windfang (ca. 2,5 m²), da dieser teilweise auf die kommunale Verkehrsfläche Nantrow reicht, erfolgte im Juni 2025 -Gemeinde Neuburg hat zugestimmt (siehe Anlage)

->ob die Baulasteintragung im Verzeichnis beim zuständigen LK NWM bereits erfolgt ist, entzieht sich meiner Kenntnis

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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