Beschlussvorlage - NBG/219/2021-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag: Umbau eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten + Anbau Wintergarten und Errichtung einer Fluchttreppe, Gemarkung Nantrow, Flur 1, Flurstück 33
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Neuburg
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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09.10.2025
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Sachverhalt
Frist: 02.11.2025
-innerhalb § 34 BauGB (LK NWM sagt jedoch § 35 BauGB!)
-Bauantrag aus 2021 mit 5 WE wurde in 2022 vom LK NWM abgewiesen (siehe Anlage)
Hier nun neue Beantragung als Umbau mit nur 2 Wohneinheiten (Dauerwohnnutzung, keine Ferienwohnungen!)
-Nachbarflurstück 34/1 wurde durch die Bauherrin bereits von der Gemeinde gekauft
-Antrag Überbauungsbaulast für Windfang (ca. 2,5 m²), da dieser teilweise auf die kommunale Verkehrsfläche Nantrow reicht, erfolgte im Juni 2025 -Gemeinde Neuburg hat zugestimmt (siehe Anlage)
->ob die Baulasteintragung im Verzeichnis beim zuständigen LK NWM bereits erfolgt ist, entzieht sich meiner Kenntnis
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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