Beschlussvorlage - NBG/580/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf -Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche -ENTWURF- gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken.

 

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Sachverhalt

- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (hier: Beteiligung als Nachbargemeinde)

-Frist: 15.06.2025

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat am 14.12.2023 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Hornstorf – Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche beschlossen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat am 27.03.2025 die Entwurfs- und Offenlegung der Entwurfsunterlagen über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Hornstorf beschlossen.

Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes geht einher mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 “Gewerbegebiet Hornstorf-West” in Hornstorf (Parallelverfahren). Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes und einer kommunalen Sporthalle sowie die Ausweisung einer Gewerbefläche für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe.

Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen (gem. dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB) muss die derzeitige Darstellung im FNP von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ geändert werden.

 

Die Planvorhabendokumente werden zur Einsicht auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter www.amt-neuburg.de sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportal MV unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß des § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als berührte Behörde im Rahmen der förmlichen Behördenunterrichtung am Verfahren beteiligt.

 

Die Gemeinde Hornstorf bittet Sie um Abgabe einer Stellungnahme zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf spätestens bis einschließlich 15.06.2025.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Entwurfsunterlagen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Anlagen in der Zeit vom 14.05.2025 bis zum 15.06.2025 in der Amtsverwaltung des Amtes Neuburg/ Bau und Liegenschaften während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter www.amt-neuburg.de sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

 

Anlagen:

Die Entwurfsunterlagen mit Anlagen zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sind über o.g. Links zugänglich

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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