Beschlussvorlage - NBG/572/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ – 2. Entwurf – der Gemeinde Hornstorf gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken.

 

Anlagen

-Vorentwurf mit Begründung und Anlage

 

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Sachverhalt

Frist: 24.05.2025

Gemäß der §§ 4 (2) und 2 (2) BauGB in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB werden Sie daher als Behörde, sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinde erneut am Aufstellungsverfahren beteiligt.

Es wird Ihnen Gelegenheit gegeben, in der Frist bis zum 24.05.2025 Ihre Stellungnahme an die o.g. angegebene Adresse abzugeben.

Erhalten wir in dieser Frist keine Äußerung, geht die Gemeinde Hornstorf davon aus, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.

Der 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ wird in der Zeit vom     23.04.2025       bis zum     24.05.2025   im Amt Neuburg, Bau und Liegenschaften, Hauptstraße 10a in 23974 Neuburg nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.

Der 2. Entwurf wird zusätzlich auf die Homepage des Amtes Neuburg unter der Internetadresse http://www.amt-neuburg.de sowie im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv/bauportal/Bauleitplaene eingestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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