Beschlussvorlage - NBG/570/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Neuburg beschließt den Teileinzug bzw. die Beantragung des Teileinzuges einer Teilfläche aus Flurstückes 55/57 (Flur 1, Gemarkung Neuburg) bei der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommers (StrWG-MV).

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Neuburg beabsichtigt die Teilfläche gemäß Anlage dem öffentlichen Verkehr mit der Ausnahme Busverkehr zu entziehen, um im Anschluss gemäß vorbesprochener Verkehrsrechtlicher Anordnung mit der Straßenverkehrsbehörde des LK NWM die Beschilderung VZ 250 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen ZZ1024-14 (Kraftomnibusse frei) aufzustellen und damit rechtlich gegen Parken und Halten in dem Bereich vorgehen zu können.

 

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Anlagen

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