23.04.2025 - 11.5 Teileinzug von Teilfläche aus Flurstück 55/57 G...

Reduzieren

Wortprotokoll

Zurückgestellt.

Soll erst in den GBVU Ausschuss.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Neuburg beschließt den Teileinzug bzw. die Beantragung des Teileinzuges einer Teilfläche aus Flurstückes 55/57 (Flur 1, Gemarkung Neuburg) bei der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommers (StrWG-MV).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage