Beschlussvorlage - NBG/530/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum (erneuten) Bauantrag – Errichtung eines Mobilfunkmastes mit einer Höhe von jetzt 50 Metern auf dem Flurstück 62/4 der Flur 1, Gemarkung Nantrow – wird das Einvernehmen erteilt.

 

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Sachverhalt

Frist: 17.09.2024

-privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (Außenbereich)

 

Im Jahr 2022 wurde bereits ein Bauantrag dieses Mobilfunkmastes und desselben Bauherrn mit einer Höhe von 61 Metern beantragt. Am 03.04.2024 erfolgte dafür die Baugenehmigung (siehe Anlage 3). Der Mast mit 61 Metern wurde jedoch nicht errichtet. Hier wird der Mast mit einer geringeren Höhe von nun 50 Metern neu beantragt.

Hinweis zu Flurstücks-Nr.: Es gab dort eine Änderung der Flurstücks-Nr. aufgrund von Flurstückparzellierung – Der geplante Standort des Mastes ist somit identisch mit dem aus 2022.

 

Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag ist nicht als Anlage angefügt, da zu große Datenmenge (Einsichtnahme im Bauamt bei Fr. Lockowand möglich).

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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