Beschlussvorlage - BOI/037/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 12 „ Wohnbebauung Stove- Zum Breitling “ und

der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m.

§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boiensdorf hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Wohnbebauung Stove - Zum Breitling“ beschlossen.

Planungsziel ist die Einbeziehung von Teilflächen der Flurstücke 52/23 und 54/6 nordöstlich der Straße „Zum Breitling“, im rückwärtigen Wohnbereich der Grundstücke- Hausnr. 14- 30, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Stove zur Schaffung von Baurecht für eine ergänzende Eigenheimbebauung.

Das Plangebiet liegt innerhalb der Abrundungssatzung für den Ortsteil Stove und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Der Entwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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