Beschlussvorlage - HO/439/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bauantrag – Neubau eines Stahlsilos zur Lagerung von Holzpellets (Durchmesser 15,1m, Gesamthöhe 25,43m) auf dem Flurstück 10/22 der Flur 1, Gemarkung Rüggow – wird das Einvernehmen erteilt.

 

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Sachverhalt

-Frist: 28.02.2024

-innerhalb B-Plan Nr. 4 „Gewerbegebiet Kritzow“ (1. Änderung)

-Hinweis: Laut B-Plan Nr. 4 (1. Änd.) ist Folgendes für Silos festgesetzt

 „Die Firsthöhe ist als Höhe der oberen Dachbegrenzungskante definiert. Als unterer   

 Bezugspunkt der festgesetzten Höhe baulicher Anlagen, wie der Firsthöhe, gilt die mittlere

 Höhenlage des angrenzenden Gehweges der Planstraße A.

 Die Höhe baulicher Anlagen, wie Silos, wird auf max. 25 m beschränkt. Eine 

 Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe mit technischem Gebäudezubehör wie

 Antennen, Aufzugsschächten, Werbeanlagen oder Absauganlagen auf Dächern ist um

 3 m zulässig, wenn sie nicht wandförmig erscheinen.“

-Gebäudehöhe Silo laut Antragsunterlagen: 24,94m (ohne Trogkettenförderer – Befüllung 

 von oben – techn. Gebäudezubehör) – siehe Pläne in der Anlage

-Grundflächenzahl (GRZ) = 0,64 (<0,7 zulässig)

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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