Beschlussvorlage - HO/328/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung "Einfriedung" des Bebauungsplanes Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan" auf dem Flurstück 71/1 der Flur 4, Gemarkung Hornstorf wird wie folgt das Einvernehmen erteilt:

Der Errichtung des 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaunes wird zugestimmt.

 

Begründung:

Laut rechtsgültigem B-Plan Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan) ist folgende Festsetzung getroffen

"Einfriedungsformen für Wohngrundstücke sind sowohl als Heckenpflanzung und als Zäune zugelassen. Die zulässige Höhe darf in beiden Arten max. 0,85 m betragen. (...) Undurchsichtige geschlossene Mauern sind unzulässig."

 

Die Antragsteller beabsichtigen (mit Einverständnis der angrenzenden Nachbarn) einen 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaun entlang der Grundstücksgrenze zu Flurstück 72/4 zu errichten.

 

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Sachverhalt

Frist: 18.09.2022

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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