Beschlussvorlage - HO/328/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Abweichung von der Festsetzung "Einfriedung" des Bebauungsplanes Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan", Gemarkung Hornstorf, Flur 4, Flurstück 71/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Hornstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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15.09.2022
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Beschlussvorschlag
Zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung "Einfriedung" des Bebauungsplanes Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan" auf dem Flurstück 71/1 der Flur 4, Gemarkung Hornstorf wird wie folgt das Einvernehmen erteilt:
Der Errichtung des 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaunes wird zugestimmt.
Begründung:
Laut rechtsgültigem B-Plan Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan) ist folgende Festsetzung getroffen
"Einfriedungsformen für Wohngrundstücke sind sowohl als Heckenpflanzung und als Zäune zugelassen. Die zulässige Höhe darf in beiden Arten max. 0,85 m betragen. (...) Undurchsichtige geschlossene Mauern sind unzulässig."
Die Antragsteller beabsichtigen (mit Einverständnis der angrenzenden Nachbarn) einen 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaun entlang der Grundstücksgrenze zu Flurstück 72/4 zu errichten.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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