15.09.2022 - 8.2 Antrag auf Abweichung von der Festsetzung "Einf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hornstorf
- Datum:
- Do., 15.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung "Einfriedung" des Bebauungsplanes Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan" auf dem Flurstück 71/1 der Flur 4, Gemarkung Hornstorf wird wie folgt das Einvernehmen erteilt:
Der Errichtung des 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaunes wird zugestimmt.
Begründung:
Laut rechtsgültigem B-Plan Nr. 3 "Wohngebiet Am Gärtnerweg" (Ursprungsplan) ist folgende Festsetzung getroffen
"Einfriedungsformen für Wohngrundstücke sind sowohl als Heckenpflanzung und als Zäune zugelassen. Die zulässige Höhe darf in beiden Arten max. 0,85 m betragen. (...) Undurchsichtige geschlossene Mauern sind unzulässig."
Die Antragsteller beabsichtigen (mit Einverständnis der angrenzenden Nachbarn) einen 13 m langen, 1,80 m hohen blickdichten Holzzaun entlang der Grundstücksgrenze zu Flurstück 72/4 zu errichten.