Beschlussvorlage - NBG/309/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 17 “Gewerbestandort Hagebök - Ost” und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbestandort Hagebök - Ost“ gefasst.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung des Geländes der ehemaligen Verladestation am Bahnhof Hagebök. Geplant ist die Nutzung als Abstellplatz für Container und Baumaschinen und Lagerfläche für die Zwischenlagerung von Kies, Sand und anderen Baustoffen.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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