Beschlussvorlage - NBG/286/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt:

 

  1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuburg wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 beschlossen und festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2021 gebilligt.

 

  1. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuburg ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Begründung:

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit dem vorliegenden Stand September 2021 zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Den gesetzlichen Regelungen entsprechend ist eine Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich.

Die genehmigte Flächennutzungsplanänderung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist die wirksame Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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