14.03.2024 - 8.1 Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Braun und Herr Klosz informieren über das Projekt „Solarpark Friedrichsdorf“.

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Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Blowatz wird geändert (5. Änderung)

- im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“)

 

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blowatz steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“. Planungsziel des B-Planes Nr. 12 ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Plangebiet umfasst ca. 18 ha und liegt ca. 500 m nördlich der Ortschaft Friedrichsdorf.

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“ wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Blowatz entsprechend von Fläche für Landwirtschaft in Sonderbaufläche (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) umgewandelt und dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Blowatz im Bereich des Bebauungsplanes soll gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

Sachverhalt:

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Solarpark Friedrichsdorf“ ist die Ausweisung eines qualifizierten Bebauungsplanes gem. § 30 Abs. 1 BauGB.

Die Art der baulichen Nutzung soll als Sondergebiet im Sinne des § 11 Abs. 2 BauNVO für Anlagen (PV-Freiflächenanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen festgesetzt werden.

Die Übernahme der gesamten Planungskosten des Bauleitplanverfahrens (5. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Blowatz und B-Plan Nr. 12) durch die MaxSolar GmbH wird mittels eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit der Gemeinde Blowatz fixiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage