Beschlussvorlage - BE/063/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Voranfrage - Errichtung eines Holzhauses innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 4 „Warkstorf – ehemalige Gutsanlage“ auf dem Flurstück 44/3 und 95/2 der Flur 1, Gemarkung Warkstorf wird das Einvernehmen erteilt.

 

Die Bauherren bitten um erneute Prüfung, ob die Gemeinde Benz einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zustimmen und Holzhäuser zulassen würde.

 

Die Bauherren erklären sich bereit, die Wünsche der Gemeinde Benz in der Fassadenfarbe (Anstrich) und Dachfarbe zu berücksichtigen. Auch die Bauherren sind an einem überwiegend einheitlichen optischen Bild der Bebauung in Warkstorf interessiert.

Durch einen hellen Anstrich des Holzhauses und einer roten/rotbraunen oder auch anthraziten Dachfarbe könnte das Holzhaus den typischen „Blockbohlenhaus“-Charakter verlieren und sich in die nähere Umgebung besser einfügen und als nicht-störend erscheinen.

 

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Sachverhalt

Bereits im Jahr 2018 haben die Bauherren eine ähnliche Anfrage zur Errichtung eines Holzhauses an selber Stelle an die Gemeinde Benz gestellt (siehe Anlage 3).

Das damalige Modell des Holzhauses war sehr ähnlich. Eine gestalterische Anpassung wie heute wurde jedoch nicht berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

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