Beschlussvorlage - BL/103/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der landwirtschaftlichen Pacht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Steuern und Abgaben
- Bearbeiter:
- Ivonne Schröder
- Einreicher:
- Gemeindevertreter Tino Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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07.07.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt auf Grund des beiliegenden Antrages die Erhöhung der landwirtschaftlichen Pacht für alle bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverträge der Gemeinde auf 7,50 €/Bodenpunkt (BP) für Ackerland (aktuell 6,50 €/BP) und 4,30 €/BP für Grünland (aktuell 3,30 €/BP) zum 01.10.2020. Der HFA hat den Antrag bereits beraten, gibt aber keine Empfehlung. Angestrebt wird dasselbe Pachtniveau wie in der Gemeinde Boiensdorf.
Sachverhalt
Gemäß § 4 (2) der landwirtschaftlichen Pachtverträge und gemäß § 593 BGB ist eine Pachtanpassung möglich, wenn sich die wirtschaftlichen und geldlichen Verhältnisse so erheblich ändern, dass der vereinbarte Pachtzins für den Verpächter oder Pächter nicht mehr angemessen sind.
Der ortsübliche Pachtzins im Amtsbereich bewegt sich bei Ackerland zwischen 6,50 €/BP und 8,00 €/BP und für Grünland zwischen 3,30 €/BP und 4,30 €/BP.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
1.900,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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