Beschlussvorlage - BL/102/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Entwurf der 4. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte „Ostseekrabben“ der Gemeinde Blowatz wird zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Änderungen bzw. Neufassungen wurden notwendig, um den Betrieb der Kindertagesstätte zu optimieren.

 

Seit dem 01.01.2019 sind die Geschwisterkinder beitragsfrei, seit dem 01.01.2020 sind alle Betreuungsarten beitragsfrei. Aus diesem Grund ist die Nachfrage an Hortplätzen stetig gestiegen, sodass der Hort voll ausgelastet ist und die Erstklässler teilweise keinen Betreuungsplatz bekommen. Manche Eltern bringen die Kinder teilweise unter 5 Tage im Monat in den Hort. Der pädagogische Auftrag kann hier nicht erfüllt werden, auch die Förderung des Kindes kann durch den nicht regelmäßigen Besuch im Hort gewährleistet werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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