Beschlussvorlage - BL/100/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Blowatz für das Haushaltsjahr 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haushalt/Finanzen Bilanzen
- Bearbeiter:
- Kerstin Schütz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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07.07.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.
Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich sichergestellt werden kann.
Da auch in den Haushaltsjahren 2019/2020 der Haushaltsausgleich planmäßig nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.
Grundlage bildet das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2011.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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