Beschlussvorlage - BL/100/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Blowatz beschließt gem. § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Doppelhaushalt 2019/2020.

 

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich sichergestellt werden kann.

Da auch in den Haushaltsjahren 2019/2020 der Haushaltsausgleich planmäßig nicht erreicht werden kann, ist ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich.

Grundlage bildet das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2011.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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