Beschlussvorlage - BL/071/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erhebung einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr ab 2020 wird zugestimmt.

 

Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V vom 30.10.2019 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:

Grundsteuer A: 323% (Erhöhung um ca. 2.100 €/ Vorjahr 307%)

Grundsteuer B: 427% (Erhöhung um ca. 7.300 €/ Vorjahr 396%)

Gewerbesteuer: 381% (Erhöhung um ca. 7.300 €/ Vorjahr 348%)

 

Diese Hebesätze werden bei den Berechnungen zur Steuerkraft einschließlich bis zum Jahr 2023 Berücksichtigung finden.

 

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Sachverhalt

Um eine Änderung der Hebesätze durchführen zu können, sollte eine Hebesatzsatzung erlassen werden. Sofern diese nicht erlassen wird, müsste ein Nachtragsaushalt erstellt werden. Dieser muss nach Beschluss erst genehmigt und bekannt gemacht werden um die Hebesätze ändern zu können. Eine Hebesatzsatzung muss nach Beschluss nur angezeigt werden.

Die Zeit des Genehmigungsverfahrens für den Nachtragshaushalt fällt weg. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/ JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

16.700,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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