Beschlussvorlage - HO/223/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (9. Änderung):

 

- Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Feuerwehr und Sporthalle“ wird im Flächennutzungsplan eine Baufläche als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und Sporthalle“ ausgewiesen.

 

- Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in „Gewerbliche Baufläche“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO, westlich der Ortslage Hornstorf. Der Bereich wird begrenzt durch das Plangebiet des B-Planes Nr. 18 „SO Feuerwehr und Sporthalle“ im Osten, der Bahnstrecke Rostock – Wismar im Süden, der Osttangente im Westen und der K 35 im Norden.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf plant, in westlicher Ortsrandlage von Hornstorf an der Hauptstraße – K 35 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes und einer Sporthalle zu schaffen. Zur Umsetzung der Planungsziele wird der Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Feuerwehr und Sporthalle“ aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche von ca. 6.400 m².

 

Dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zufolge sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Hierzu muss die derzeitige Darstellung im FNP von „Fläche für die Landwirtschaft“ in ein Sonstiges Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung geändert werden. Durch die 9. Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.

 

Die Erweiterung des Plangebietes der 9. Änderung des FNP in westliche Richtung bis an die

Osttangente umfasst eine Fläche von ca. 2 ha und erfolgt mit der städtebaulichen Zielstellung, Bauflächen nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde auszuweisen. Die Größe und Lage des Plangebietes bietet hier die Möglichkeit „Gewerbliche Bauflächen“, abgestimmt auf die Bedürfnisse kleinerer Handwerks- Gewerbebetriebe, zu entwickeln. Aufgrund der vorhandenen Störquellen, wie der Bahnstrecke Rostock – Wismar, der Osttangente, der K 35 und den Gewerbebetrieben im direkten Umfeld, scheiden andere Optionen für eine städtebauliche Entwicklung der Fläche aus. Die Vorbelastungen durch Lärm und Abgase des Straßen- und Schienenverkehrs geben auch der landwirtschaftlichen Weiternutzung keine Perspektive, da die Flächen sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch weniger wertvoll sind.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

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00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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