Beschlussvorlage - KR/074/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters zur Prolongation des Darlehens Nr. 6702685295 mit einer Restschuld von 187.386,07 € und einem Sollzinsatz von 0,180 % p.a. fest bis zum 30.03.2022.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Zinsbindungsfrist des Wohnungsbaukredites Darl.-Nr. 6702685295 / Altschulden bei der DKB – Restschuld 187.386,07 € lief am 30.03.2021 aus.

Das Innenministerium des Landes gab am 26. Januar 2021 die Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft bekannt.

Am 12. Februar 2021 reichte die Gemeinde den Antrag auf Gewährung der Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds M-V beim Landesförderinstitut ein.

Derzeit wird auf eine Entscheidung gewartet. Da es keine zeitlichen Angaben zur Entschuldung gibt, wurde das Darlehen um die Laufzeit von einem Jahr mit dem gleichen Zinssatz verlängert.

 

 

Loading...