Beschlussvorlage - BE/105/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt zwecks Prolongation des Altschuldenkredites Darl.-Nr. 6702900132 zum 30.04.2021 den Bürgermeister zu legimitieren, mit der Amtsverwaltung den Zuschlag zu erteilen.

 

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Sachverhalt

 

Die Zinsbindungsfrist des Darlehen läuft zum 30.04.2021 aus.

Das Innenministerium des Landes gab am 26.Januar 2021 die Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft bekannt.

Mit Schreiben vom 09. Februar 2021 reichte die Gemeinde den Antrag auf Gewährung der Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds M-V beim Landesförderinstitut ein.

Derzeit wird auf eine Entscheidung gewartet. Von dieser Entscheidungsfindung ist die Wahl der Kreditform abhängig, bestenfalls ist keine weitere Prolongation / Umschuldung erforderlich. Wird diese doch nötig, erfolgt die Prolongation zeitnah zum 30.04.2021.

 

 

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