Beschlussvorlage - BL/167/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz beschließt, dass

  1. gemäß §2 Abs.1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie in den Sitzungen der Gemeindevertretung eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleiben kann und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton in einen öffentlichen allgemein zugänglichen Raum in der Gemeinde Blowatz oder über allgemein zugängliche Netze übertragen werden. Es gelten die weiteren Voraussetzungen von §2 Abs. 1 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.
  2. gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie die Sitzungen der Gemeindevertretung sowie dessen Ausschüsse ohne gleichzeitige Anwesenheit der Teilnehmenden im Sitzungsraum durchgeführt werden können und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton miteinander verbunden sind (Videokonferenz). Es gelten die weiteren Voraussetzungen von §2 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

 

Die konkreten Maßnahmen werden vom Bürgermeister bzw. den jeweiligen Ausschussvorsitzenden in Abstimmung mit der Verwaltung festgelegt.

 

 

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Sachverhalt

Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde Blowatz während der SARS-CoV-2-Pandemie zu erhalten und das Ansteckungsrisiko zu minimieren ist es notwendig die Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse digital ohne gleichzeitige Anwesenheit abzuhalten.

 

 

 

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Anlagen

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