Beschlussvorlage - BL/163/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt zwecks Umschuldung / Prolongation des Altschuldenkredites Darl.-Nr. 3309341000 zum 30.04.2021 den Bürgermeister zu legimitieren, mit der Amtsverwaltung dem zinsgünstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Zinsbindungsfrist des Wohnungsbaukredites Darl.-Nr. 3309341000 / Altschulden bei der DZ HYP (Raiffeisen) – Restschuld 104.594,98 € läuft am 30.04.2021 aus.

Das Innenministerium des Landes gab am 26. Januar 2021 die Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft bekannt.

Am 09. Februar 2021 reichte die Gemeinde den Antrag auf Gewährung der Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds M-V beim Landesförderinstitut ein.

Derzeit wird auf eine Entscheidung gewartet. Von dieser Entscheidungsfindung ist die Wahl der Kreditform abhängig, bestenfalls ist keine weitere Umschuldung / Prolongation erforderlich. Wird diese doch nötig, erfolgt die Ausschreibung zeitnah zum 30.04.2021.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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