Beschlussvorlage - BL/163/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Umschuldung / Tilgung der Altschulden Darlehen Nr. 3309341000
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Anlagenbuchhaltung/HH-Siko
- Bearbeiter:
- Kerstin Schütz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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09.03.2021
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Sachverhalt
Die Zinsbindungsfrist des Wohnungsbaukredites Darl.-Nr. 3309341000 / Altschulden bei der DZ HYP (Raiffeisen) – Restschuld 104.594,98 € läuft am 30.04.2021 aus.
Das Innenministerium des Landes gab am 26. Januar 2021 die Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft bekannt.
Am 09. Februar 2021 reichte die Gemeinde den Antrag auf Gewährung der Zuweisung zur Ablösung der Altverbindlichkeiten aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds M-V beim Landesförderinstitut ein.
Derzeit wird auf eine Entscheidung gewartet. Von dieser Entscheidungsfindung ist die Wahl der Kreditform abhängig, bestenfalls ist keine weitere Umschuldung / Prolongation erforderlich. Wird diese doch nötig, erfolgt die Ausschreibung zeitnah zum 30.04.2021.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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