Beschlussvorlage - NBG/201/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 18 „ Gewerbestandort an der Dorfstraße 10a “ in Hagebök und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg hat in ihrer Sitzung am 26.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbestandort an der Dorfstraße 10a“ in Hagebök beschlossen.

Planungsziel ist die Schaffung der bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung des Grundstückes der ehemaligen Feuerwehr an der Dorfstraße in Hagebök.

Geplant ist die Umnutzung des Feuerwehrgebäudes zur Möbeltischlerei mit kleinem Lager als Anbau sowie die Aufstellung von Materialcontainern. Der vorliegende Entwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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