Beschlussvorlage - KR/066/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Krusenhagen bestätigt die Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2012 und beteiligt sich aktiv an der Fortschreibung / Umsetzung des „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar“. Dazu legitimiert die Gemeindevertretung den Bürgermeister, der Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes aus 2012 durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Rahmenplanes.

 

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Sachverhalt

Das Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt-Umland-Raum Wismar (REHK), dessen Erarbeitung als Leitprojekt im Rahmenplan SUR Wismar von 2011 definiert ist, wurde 2013 von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und von den acht Gemeinden des SUR Wismar durch Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertretungen zur Verbindlichkeit gebracht. Das REHK dient seitdem als fundierte Bewertungsgrundlage für Planvorhaben (Bauleitplanung und Einzelvorhaben) im Sinne einer standortgerechten Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im SUR Wismar. Die Gemeinden des SUR Wismar haben sich seit Inkrafttreten des REHK von 2012 zu Planvorhaben des großflächigen Einzelhandels mit den Landesplanungsbehörden (oberste Landesplanungsbehörde Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V und dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg als untere Landesplanungsbehörde) im Sinne der Umsetzung der Leitziele und Grundsatze des REHK abgestimmt.

Am 05.04.2018 verständigten sich die Akteure des SUR Wismar darauf, eine Überprüfung der Zielaussagen des REHK vorzunehmen und an aktuelle Entwicklungen und geänderte rechtliche Vorgaben (z.B. Landesraumentwicklungsprogramm M-V 2016, Gerichtsurteile etc.) anzupassen.

Am 25.02.2020 haben die Bürgermeister auf der AG SUR Wismar beschlossen, das REHK SUR 2012 hinsichtlich der Festlegungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Das Ergebnis der Aktualisierung/Fortschreibung entspricht gewissermaßen dem „REHK SUR 2020 bis 2025 bzw. 2030“ und soll durch die jeweiligen Gemeindevertreterbeschlüsse und Unterzeichnung durch die Bürgermeister als kooperatives abgestimmtes

Strategiepapier beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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