Beschlussvorlage - BL/146/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss eines Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Blowatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Steffi Guthardt
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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08.12.2020
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Sachverhalt
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Blowatz vom 16.10.2018 wurde die gemeindliche Aufgabe zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Blowatz an die WW Brandschutz GmbH erteilt. Diese führte den Auftrag auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift VV M-V durch.
Gem. § 15 der FwOV M-V ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinden zu erstellen. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnissen zu aktualisieren.
Als wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung sind zu benennen:
Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift:
Im Bereich Brandbekämpfung in die Gefährdungsstufe 3 von 4/AS II.
Im Bereich Technische Hilfe in die Gefährdungsstufe 2 von 4./AS II.
Im Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in die Gefährdungsstufe 1 von 3/AS I.
Im Bereich Wassernotfälle in die Gefährdungsstufe 2 von 3/ASII.
Nach Abstimmung mit den Nachbargemeinden können die Gefährdungs- und Ausrüstungsstufen weiter angepasst werden.
Als große Schwierigkeit sind, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, die Löschwasserversorgung, die Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräteträger) und das Vorhalten von Sondertechnik, wie z. B. Drehleiter, Schlauchwagen oder Tanklöschfahrzeug. Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematiken können nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. des Landkreises erfolgen. Eine Beschaffung von Sondertechnik auf Amtsebene wird zu diesem Zeitpunkt durch die Amtsverwaltung als geeignete Lösung angesehen.
Zu diesem Zweck wurde ein KFZ-Entwicklungskonzept erstellt. Mitwirkende waren: die Amtsverwaltung, die Amtswehrführung, Vertreter der Gemeinden und Vertreter (Führungskräfte) der Feuerwehren und die WW Brandschutz GmbH.
Die Mindeststärke für die Gemeinde Muster ist mit 28 aktiven Mitgliedern beziffert. Derzeit hat die Freiwillige Feuerwehr Blowatz 33 aktive Mitglieder, ein Mehrbedarf besteht demnach nicht, jedoch sollte ein Augenmerk auf die Verbesserung der Tageseinsatzbereitschaft und die Ausbildung gelegt werden.
Als erforderliche Mindestausstattung sind ein Einsatzleitfahrzeug (ELW 1), ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) mit Zusatzbeladung für die Technische Hilfeleistung sowie ein Mannschaftstransportwagen (MTW) vorgesehen. Derzeit verfügt die Gemeinde Blowatz über ein ELW mit Zusatzbeladung sowie das TSF-W mit 800 l Wasser. Die dreiteilige Schiebleiter wird durch die Nachbargemeinde Boiensdorf gestellt. Die Drehleiter wird von der Gemeinde Neukloster gestellt, wodurch die anzustrebende Eintreffzeit von 15 min um ca. 3 min. überschritten wird.
Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Neu- bzw. Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen. Gerade bei benötigter Technik sollen hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzenden und amtsangehörigen Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele, welche binnen der 5 Jahre zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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