Beschlussvorlage - BE/080/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz nimmt Kenntnis vom vorgelegten Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes und beschließt, diesen als Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Benz zu definieren.

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Sachverhalt

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Benz vom 10.10.2018 wurde die gemeindliche Aufgabe zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Benz an die WW Brandschutz GmbH erteilt. Diese führte den Auftrag auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategisch Innovativer Brandschutz auf Grundlage Risikobasierter Optimierungen), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift VV M-V durch.

 

Gem. § 15 der FwOV M-V ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinden zu erstellen. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnissen zu aktualisieren.

 

Als wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung sind zu benennen:

 

Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift:

Im Bereich Brandbekämpfung in die Gefährdungsstufe 3 von 4/AS II.

Im Bereich Technische Hilfe in die Gefährdungsstufe 3 von 4/AS II.

Im Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in die Gefährdungsstufe 2 von 3/AS II.

Im Bereich Wassernotfälle in die Gefährdungsstufe 1 von 3/AS I.

 

Als große Schwierigkeit sind, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, die Löschwasserversorgung, die Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräte-träger) und das Vorhalten von Sondertechnik, wie z. B. Drehleiter, Schlauchwagen oder Tanklöschfahrzeug. Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematiken können nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. des Landkreises erfolgen. Eine Beschaffung von Sondertechnik auf Amtsebene wird zu diesem Zeitpunkt durch die Amtsverwaltung als geeignete Lösung angesehen.

 

Zu diesem Zweck wurde ein KFZ-Entwicklungskonzept erstellt. Mitwirkende waren: die Amtsverwaltung, die Amtswehführung, Vertreter der Gemeinden und Vertreter (Führungskräfte) der Feuerwehren und die WW Brandschutz GmbH.

 

Die Mindeststärke für die Gemeinde Benz ist mit 20 aktiven Mitgliedern beziffert. Derzeit hat die Feuerwehr 21 aktive Mitglieder. Das Augenmerk sollte insbesondere auf die Verbesserung der Tageseinsatzbereitschaft sowie die Ausbildung der Kameraden gelegt werden.

 

Als erforderliche Mindestausstattung sind ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF-20) sowie ein Mannschaftstransportwagen (MTW) vorgesehen. Derzeit verfügt die Gemeinde Benz über ein Löschgruppenfahrzeug mit 1.200 l Löschwasserbehälter (LF16/12), einer dreiteiligen Schiebleiter und TH-Zusatzbeladung sowie  über ein Löschgruppenfahrzeug (LF 8).

 

Eine Überschreitung der Eintreffzeit bei der Drehleiter ist im Plan benannt und muss auf Amtsebene und in Absprache mit dem Landkreis NWM geklärt werden.

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Neu- bzw. Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen. Gerade bei benötigter Technik sollen hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzenden und amtsangehörigen Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele, welche binnen der 5 Jahre zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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