Beschlussvorlage - NBG/169/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Bauvoranfrage -Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 126/5 der Flur 1, Gemarkung Hagebök -wird das Einvernehmen versagt.

 

Begründung:

Das Bauvorhaben richtet sich bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB - Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach Absatz 1 Satz 1 kann im Einzelfall abgewichen werden (§ 34 Abs 3a).

Da hier aber die Öffnung einer Wohnbebauung in zweiter Reihe ermöglicht würde, ist der Antrag abzulehnen.

Die Öffnung einer Wohnbebauung in zweiter Reihe (in Hagebök nicht ortsprägend) würde das Ortsbild beeinträchtigen und ist somit auch städtebaulich nicht vertretbar.

 

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

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