Beschlussvorlage - HO/184/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat in ihrer Sitzung am 19.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ beschlossen.

Planungsziel ist, zur Deckung der weiteren Nachfrage an Bauplätzen in Hornstorf den Bereich der Gartenanlage zwischen der Bergstraße und dem Friedhof als Wohngebiet für Einfamilienhäuser zu entwickeln.

Da die Gartenanlage städtebaulich gesehen für die Gemeindeentwicklung von nachgeordneter Bedeutung ist, soll der Standort als Baulandpotential der Innenentwicklung dienen. Unter Einbeziehung der angrenzenden brachliegenden Fläche werden Bauflächen für den Gemeinbedarf und soziale Einrichtungen bereitgestellt. Hierzu gehört, das Wohnungsangebot für den spezifischen Bedarf älterer und pflegebedürftiger Bürger zu verbessern. Neben einer Wohnanlage für seniorengerechtes Wohnen ist die Errichtung

eines Pflegestützpunktes geplant.

Im Ergebnis einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Neubau eines Feuerwehrgebäudes im Plangebiet nicht den Standortanforderungen genügt. Es wurde ein neuer Standort außerhalb des Plangebietes in verkehrsgünstigerer Lage gefunden, für den die planungsrechtlichen Voraussetzungen in einem gesonderten Bauleitplanverfahren zu schaffen sind.

Der vorliegende Entwurf wird der geänderten städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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