Beschlussvorlage - HO/179/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage
hier: Antrag auf isolierte Abweichung B-Plan Nr. 3 "Wohngebiet am Gärtnerweg" der Gemeinde Hornstorf hinsichtlich Punkt 3 Bauweise - Hausgruppen zulässig - Einzelhaus erwünscht, Gemarkung Hornstorf, Flur 4, Flurstück 90/20
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hornstorf
|
Entscheidung
|
|
|
11.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Zum Bauantrag – Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierter Garage
hier: Antrag auf isolierte Abweichung B-Plan Nr. 3 „Wohngebiet am Gärtnerweg“ der Gemeinde Hornstorf hinsichtlich des Punktes 3. Bauweise
hier: WA 3.1 Hausgruppen zulässig – Einzelhaus gewünscht – auf dem Flurstück 90/20 der Flur 4, Gemarkung Hornstorf wird das Einvernehmen erteilt.
Der Bürgermeister hat bereits am 19.01.2021 das Einvernehmen per Eilentscheidung erteilt.
(siehe Sachverhalt)
Sachverhalt
Der Bauausschuss der Gemeinde Hornstorf war bei Posteingang des Antrages (18.01.2021) schon abgesagt. Bereits in 2019 wurde zum Antrag auf Abweichung von der Festsetzung Hausgruppe in Einzelhaus für dieses Grundstück mit Beschluss-Nr. 473-50/19 in der GVS Hornstorf das Einvernehmen erteilt. Damals waren es andere interessierte Bauherren.
Die nähere Umgebung ist bereits durch Einzelhäuser geprägt, der B-Plan ist recht veraltet. Die darauffolgende Änderung des B-Planes hat die Zulässigkeit von Einzelhäusern geregelt, jedoch für einen anderen Bereich. Somit entspricht die Genehmigung des Antrages zur Errichtung eines Einzelhauses dem Entwicklungsziel der Gemeinde.
In Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises NWM wird nun die isolierte Abweichung für Einzelhaus und das Bauvorhaben als solches durch Vorlage in Genehmigungsfreistellung beantragt.
Da eine zügige Bearbeitung im Sinne der Gemeinde und der Bauherren ist und grundsätzlich die Zustimmung zum Einzelhaus bereits in 2019 gegeben war, hat der Bürgermeister die Eilentscheidung erteilt.
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters muss nun im Nachgang durch die Gemeindevertretung beschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
