Beschlussvorlage - BE/088/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 6 „OT Kalsow“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am 05.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „OT Kalsow“ beschlossen.

Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich der Gutsanlage Kalsow und die Schaffung von Baurecht für eine ergänzende Wohnbebauung in zentraler Lage innerhalb der Ortslage.

Der vorliegende Entwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.

 

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Sachverhalt

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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