Beschlussvorlage - HO/093/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung bestätigt den „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar – Teilkonzept Wohnbauentwicklung 2030“ und beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Rahmenplanes. Dazu legitimiert die Gemeindevertretung den Bürgermeister, dem „Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar - Teilkonzept Wohnbauentwicklung 2030“ durch Unterzeichnung zuzustimmen und überträgt ihm die Entscheidungsbefugnis zur aktiven Mitarbeit an der Umsetzung des Rahmenplanes.

 

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Sachverhalt

Auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG M-V) i. V. m. dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg 2011 (RREP WM) bildet die Hansestadt Wismar mit ihren direkten Umlandgemeinden Barnekow, Dorf Mecklenburg, Gägelow, Hornstorf, Krusenhagen, Lübow, Metelsdorf und Zierow den Stadt-Umland-Raum (SUR) Wismar.

Der Stadt-Umland-Raum Wismar ist durch zahlreiche funktional-räumliche Verflechtungen und interkommunale Beziehungen – über administrative Grenzen hinweg – geprägt. Angesichts der künftigen Herausforderungen gilt es, im Sinne und zum Vorteil des gesamten Stadt-Umland-Raumes öffentliche Mittel zu bündeln, vorhandene Potenziale effektiv zu nutzen und kooperative Strukturen weiter zu etablieren. Der Stadt-Umland-Raum Wismar soll als landesweit bedeutsamer Entwicklungsraum weiterhin so gestärkt werden, dass er einen zunehmenden Beitrag insbesondere zur wirtschaftlichen Entwicklung der Region Westmecklenburg und des Landes Mecklenburg-Vorpommern leisten kann. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung im LEP definiert, dass die Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes Wismar einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot unterliegen. Das Kooperations- und Abstimmungsgebot gilt für Planungen, Vorhaben und Maßnahmen mit Auswirkungen auf andere Gemeinden im Stadt-Umland-Raum, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe einschließlich Einzelhandel, Verkehr, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sowie für die Vorhaltung kommunaler Einrichtungen. Die Organisation und Moderation des Abstimmungsprozesses erfolgt durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg als Untere Landesplanungsbehörde. Auf Grundlage dieser Rahmenvorgabe hat sich die Arbeitsgruppe Stadt-Umland-Raum Wismar in einem mehrjährigen Diskussionsprozess mit möglichen Kooperationsbereichen auseinandergesetzt, den prioritären Abstimmungsprozess bestimmt sowie mögliche Umsetzungsmaßnahmen und weiterführende Entwicklungsansätze definiert. Für die als prioritär eingeschätzten Handlungsfelder Wohnentwicklung, Gewerbeentwicklung, Einzelhandelsentwicklung, Ausgleichs- und Kooperationsflächen sowie Tourismus und Naherholung wurden Vorschläge für regionale Leitprojekte abgeleitet, die in der Umsetzungsphase näher zu konkretisieren sind. Darüber hinaus wurden auch weitere Handlungsfelder im Bereich der sozialen und technischen Infrastruktur analysiert. Diese sollen künftig einem kontinuierlichen Monitoring unterzogen werden. Die Diskussions- und Abstimmungsergebnisse der Arbeitsgruppe Stadt-Umland-Raum Wismar wurden im Entwurf des sog. „Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum Wismar“ zusammengefasst. Nach Prüfung und Anpassung des Entwurfes mit den Vertretern der Fachverwaltungen wurde der Rahmenplan den Bürgermeistern der Stadt-Umland-Gemeinden übergeben. Im Ergebnis der Abstimmungsrunde am 25.02.2020 zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung haben die anwesenden Bürgermeister den Rahmenplanentwurf bestätigt. Ziel ist es, den Rahmenplan am 05.05.2020 durch Unterzeichnung der Vereinbarung zur Verbindlichkeit zu bringen und ihn damit in die weitere Umsetzungsphase zu überführen. Dazu bedarf es der Legitimation des Bürgermeisters zur Unterzeichnung der interkommunalen Kooperationsvereinbarung. Zudem soll dem Bürgermeister per Beschluss der Gemeindevertretung Stimmrecht bzw. Entscheidungsbefugnis übertragen werden, um sich im Stadt-Umland-Ausschuss aktiv an der weiteren Umsetzung des Rahmenplanes zu beteiligen. Gravierende Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen des Rahmenplanes sind jedoch erneut in der Gemeindevertretung zu behandeln.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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