Beschlussvorlage - BOI/063/2020-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung landwirtschaftliche Pacht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Steuern und Abgaben
- Bearbeiter:
- Ivonne Babenschneider
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Boiensdorf
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Entscheidung
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10.03.2020
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Sachverhalt
Gemäß § 4 (2) der landwirtschaftlichen Pachtverträge und gemäß § 593 BGB ist eine Pachtanpassung möglich, wenn sich die wirtschaftlichen und geldlichen Verhältnisse so erheblich ändern, dass der vereinbarte Pachtzins für den Verpächter oder Pächter nicht mehr angemessen sind.
Der ortsübliche Pachtzins im Amtsbereich bewegt sich bei Ackerland zwischen 6,50 €/BP und 8,00 €/BP und für Grünland zwischen 3,30 €/BP und 4,00 €/BP.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
1.100,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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