Beschlussvorlage - BOI/062/2020-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Boiensdorf über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Boiensdorf (Hebesatzsatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Steuern und Abgaben
- Bearbeiter:
- Ivonne Babenschneider
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Boiensdorf
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Entscheidung
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10.03.2020
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Beschlussvorschlag
Der Erhebung einer Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr ab 2020 wird zugestimmt.
Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V vom 30.10.2019 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:
Grundsteuer A: 323% (Erhöhung um ca. 800 €/ Vorjahr 307%)
Grundsteuer B: 427% (Erhöhung um ca. 4.800 €/ Vorjahr 396%)
Gewerbesteuer: 381% (Erhöhung um ca. 10.100 €/ Vorjahr 348%)
Diese Hebesätze werden bei den Berechnungen zur Steuerkraft einschließlich bis zum Jahr 2023 Berücksichtigung finden.
Sachverhalt
Um eine Änderung der Hebesätze durchführen zu können, sollte eine Hebesatzsatzung erlassen werden. Sofern diese nicht erlassen wird, müsste ein Nachtragsaushalt erstellt werden. Dieser muss nach Beschluss erst genehmigt und bekannt gemacht werden um die Hebesätze ändern zu können. Eine Hebesatzsatzung muss nach Beschluss nur angezeigt werden.
Die Zeit des Genehmigungsverfahrens für den Nachtragshaushalt fällt weg.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
15.700,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,6 kB
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