Beschlussvorlage - HO/090/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Beantragung von Fördermitteln für die Ersatzbeschaffung eines TSF-W aus dem Förderprogramm "zukunftsfähige Feuerwehr"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. III Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Steffi Guthardt
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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20.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Hornstorf beschließt, mit Hilfe des Förderprogramms "zukunftsfähige Feuerwehr" 1 TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser) für die Freiwillige Feuerwehr Hornstorf zu beschaffen.
Die Gemeinde erklärt sich aufgrund dieses Beschlusses bereit, ein solches Fahrzeug im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2020 bis 2023 abzunehmen.Weiterhin verpflichtet sich die Gemeinde, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für die Anschaffung dieses Fahrzeuges zu erbringen.
Sachverhalt
Das Ministerium für Inneres und Europa informierte, dass das Land M-V die Freiwilligen Feuerwehren unterstützt, um den flächendeckenden Brandschutz zu gewährleisten. Hierzu wird ein Sondervermögen in Höhe von 50 Mio. Euro geschaffen, um in den nächsten Jahren die technische Ausstattung der Feuerwehren zu modernisieren.
Für die Teilnahme am Förderprogramm ist ein Beschluss der Gemeinde zur Anschaffung und verbindlichen Abnahmen eines TSF-W notwendig. Der von der Gemeinde zu zahlende Eigenanteil richtet sich nach der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde (RUBIKON - Anlage 1) entsprechend der Haushaltsplanansätze 2019.
Foraussetzungen für die Förderung sind:
- das eine gemeindeübergreifende Brandschutzbedarfsplanung vorliegt, spätestens jedoch bei Abnahme des Fahrzeuges im Anschaffungsjahr,
- das zu ersetzende Fahrzeug im Jahr der Auslieferung älter als 15 Jahre ist,
- kein begründeter Bedarf für ein größeres Löschfahrzeug besteht,
- die Gemeinde sich mit dem beiligenden Formular (Anlage 2) verbindlich zur Abnahme eines TSF-W bereit erklärt. Zuvor ist zu gewährleisten, dass der aktuelle Fahrzeugbestand in der Feuerwehrverwaltungssoftware FOX 112 eingepflegt ist,
- Entscheidung Brandschutzdienststelle in Abstimmung mit dem Kreisfeuerwehrverband.
Das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Hornstorf ist ein TSF-W mit Baujahr 1995. Aufgrund des Alters ist mit erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturkosten zu rechnen. Für die Anschaffung eines TSF-W wird vom Land von einer Anschaffungssumme in Höhe von 170.000 Euro ausgegangen. Die Gemeinde Hornstorf ist für das Haushaltsjahr 2019 in RUBIKON mit "grün" = gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit eingestuft. Damit ist bei der Anschaffung eines TSF-W von der Gemeinde Hornstorf mit einem Eigenanteil in Höhe von 51.000 Euro zu rechnen.
Zu berücksichtigen ist, dass bei Feststellung eines höheren Fahrzeugbedarfs der Fördermittelbescheid widerrufen wird, das Fahrzeug jedoch von der Gemeinde zwingend abgenommen werden muss (Anlage 3). Die Finanzierung erfolgt dann vollständig über die Gemeinde. Die Förderung eines höheren Fahrzeugbedarfs kommt unter anderem nur für Gemeinden in Frage, die bereits ein solches Fahrzeug besitzen. Dieses trifft für die Freiwillige Feuewehr Hornstorf nicht zu. Sollte sich in der in Arbeit befindenden Brandschutzbedarfsplanung herausstellen, dass ein größerers Fahrzeug benötigt wird, ist die Förderung nach herkömmlichen Förderrichtlinien möglich.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
170.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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153,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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189,7 kB
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