Beschlussvorlage - NBG/050/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Online-Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses an ein bestehendes Wohnhaus zum Doppelhaus und Neubau eines Carports inkl. Abstellraum mit Antrag auf Befreiung von der Festsetzung: Doppelhäuser statt Einzelhäuser zulässig, Gemarkung Neuendorf-Tatow, Flur 1, Flurstück 117/26
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Neuburg
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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19.12.2019
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Beschlussvorschlag
Zum Online-Bauantrag:
- Errichtung eines Einfamilienwohnhauses an ein bestehendes Wohnhaus zum Doppelhaus und Neubau eines Carports inkl. Abstellraum auf dem Flurstück 117/26 der Flur 1, Gemarkung Neuendorf-Tatow wird das Einvernehmen erteilt.
- Zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung nur Einzelhäuser sind zulässig wird das Einvernehmen erteilt.
Sachverhalt
Begründung: Nachgereichte Unterlagen - Antrag auf Befreiung von der Festsetzung, dass auch Doppelhäuser zulässig sind. Im geplanten Baufeld sind keine Doppelhäuser laut der gültigen Entwicklungssatzung Nr. 1 „Ortsteil Tatow“ zulässig. Die Bauherren beachsichtigen jedoch einen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zum Doppelhaus.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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|||
2
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(wie Dokument)
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449 kB
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