Beschlussvorlage - BOI/050/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bauantrag – Neubau eines Ferienhauses auf dem Flurstück 13/104 der Flur 1, Gemarkung Boiensdorf wird das Einvernehmen versagt.

 

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Sachverhalt

Bereits der vorherige Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Traufhöhe vom 08.08.2019 wurde im Bauausschuss am 11.09.2019 und in der GVS am 24.09.2019 abgelehnt.

Begründung: Die Festsetzungen des B-Planes sind einzuhalten!

 

Nun beantragt der Bauherr in Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V den Neubau des Ferienhauses ohne gleichzeitigen Befreiungsantrag (Überschreitung der Traufhöhe/ Firsthöhe). Nach Prüfung durch den/die Sachbearbeiter/in im Bauamt wird die Traufhöhe und die Firsthöhe immer noch überschritten, ein rechnerischer Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ) fehlt, der Stellplatz wird rechnerisch nicht erfasst im Bauantrag und die Flurkarte ist älter als 3 Monate.

 

Somit wurde der Bauherr informiert, dass die Bedingungen für eine Genehmigungsfreistellung nicht erfüllt sind, ein Genehmigungsverfahren nach § 63 LBauO M-V durchzuführen ist und die Antragsunterlagen als Bauantrag an die untere Bauaufsichtsbehörde, den Landkreis Nordwestmecklenburg weitergeleitet wurden.

In diesem Bauantragsverfahren nach § 63 LBauO M-V wird die Gemeinde Boiensdorf hier nun erneut um Abgabe der Stellungnahme nach § 36 Abs. 1 BauGB gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

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Anlagen

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