Beschlussvorlage - HO/629/2026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bebauungsplan Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich, Teilbereich 1, 2. Änderung der Hansestadt Wismar (Entwurf v. 21.04.2026) gibt es seitens der Gemeinde Hornstorf keine Anregungen und Bedenken.

 

Sachverhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,        

die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 21.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2, Gesamtbereich, Teilbereich 1, 2. Änderung und die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Bebauungsplan mitsamt Begründung sind als Entwurf i.d.F.v. 21.04.2026 im Anhang beigefügt.

Wir bitten Sie als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. als Nachbargemeinde um Ihre Stellungnahme bis einschließlich zum 29.05.2026 per Mail: bauamt@wismar.de oder per Post: Hansestadt Wismar, Bauamt, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar.

Sollte uns zur genannten Frist keine Stellungnahme von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange durch diese Planung nicht berührt werden bzw. Hinweise und Anregungen nicht bestehen.

Ich weise darauf hin, dass das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2, Gesamtbereich, Teilbereich 1, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung durchgeführt wird. Wesentlicher Grund hierfür ist die Nachverdichtung von Flächen zur Innenentwicklung. Entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Zudem möchten wir Sie darüber informieren, dass der Entwurf der oben genannten Planung einschließlich der Begründung im Bau- und Planungsportal M-V unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ einzusehen sind.

 

Auszug aus der topographischen Karte, © GeoBasis DE/M-V 2026

 

1. Anlass und Ziel der Planaufstellung

Gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes das Ziel verbunden, in der Gemeinde die nachhaltige städtebauliche Ordnung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 21.07.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 mit der Gebietsbezeichnung „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich, Teilbereich 1, beschlossen.

Die Betreibergesellschaft „Markthalle Wismar GmbH“ möchte die Nutzungen der seit 2011 bestehenden Markthalle zu einem multifunktionalen Kulturzentrum erweitern. Um die Weiterentwicklung des Standortes zu ermöglichen, müssen neben einer sinnvollen Ergänzung des Nutzungskataloges zusätzlich bauliche Erweiterungen am Gebäudebestand vorgenommen werden. Die Erweiterung des Gebäudes dient dazu, die Attraktivität des Angebotes zu erhöhen und auf diese Weise die Veranstaltungsstätte zu sichern und das Kultur- und Freizeitangebot der Hansestadt Wismar zu erweitern.

Im Rahmen des Verfahrens hat das Architekturbüro Sven Scholz bereits einen Entwurf für einen Anbau sowie einen Umbau- und Sanierungsentwurf für die Markthalle auf Grundlage des Bebauungsplans (B-Plan) erstellt. Vorgesehen sind bautechnische Anpassungen am Bestandsgebäude, insbesondere der Einbau einer Lüftungs- und Heizungsanlage sowie die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen. Zu diesem Zweck ist die Errichtung eines Anbaus entlang der südlichen Traufseite geplant. Der Anbau umfasst die Einrichtung neuer Sanitäranlagen, Cateringbereiche, Multifunktionsräume, Garderoben sowie Flächen zur Unterbringung der technischen Anlagen. Die derzeit in der Halle vorhandenen Sanitäranlagen werden im Zuge der Maßnahme zurückgebaut.

Abbildung 3: Grundriss Erdgeschoss der Markthalle mit Neubau, Architekturbüro Sven Scholz

 

Die Höhe des geplanten Anbaus wird an die bestehende Markthalle angepasst. Die Erweiterung ist so konzipiert, dass sie als klare Fortführung des vorhandenen Baukörpers erkennbar ist. Der Anbau wird parallel und in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude errichtet und erstreckt sich in südlicher Richtung vor dieses. Der hierdurch entstehende Vorplatz ist als Eingangsbereich vorgesehen. Eine Nutzung des Außenbereichs ist lediglich in temporärer Form angedacht. Durch die vorgelagerte Position des Anbaus kann dieser zudem eine schallschützende Funktion für den Vorplatz übernehmen. Die bestehende Gebäudehülle soll sowohl in energetischer Hinsicht als auch im Hinblick auf den Schallschutz optimiert werden. Der Anbau trägt zusätzlich zur Verbesserung des Schallschutzes bei. Durch die Maßnahmen an der Gebäudehülle wird angestrebt, die Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen, ohne die im Bebauungsplan festgelegten zulässigen Immissionsrichtwerte zu überschreiten. Darüber hinaus soll durch den Anbau und die Sanierung eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten der Markthalle erreicht werden.

Abbildung 4: Perspektive der Markthalle mit Neubau, Architekturbüro Sven Scholz

 

9. Inhalt der Planänderung

Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2, Gesamtbereich, Teilbereich 1, sollen die zulässigen Nutzungen im neu festgesetzten Sonstigen Sondergebiet SO 6.1 sowie das Maß der baulichen Nutzung angepasst werden.

 

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Sachverhalt

Frist: 29.05.2026

hier: Aufforderung zur Stellungnahme im Rahmen der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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