Beschlussvorlage - HO/628/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Hornstorf-West“ in Hornstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Hornstorf
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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21.05.2026
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Beschlussvorschlag
1. Während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Hornstorf - West“ in Hornstorf wurden seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum 2. Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Hornstorf - West“ in Hornstorf im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Hornstorf - West“ in Hornstorf für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Gebiet in westlicher Ortslage von Hornstorf zwischen der Hauptstraße und der Bahnstrecke Rostock - Wismar, Gemarkung Hornstorf, Flur 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt:
Der von der Gemeindevertretung am 04.12.2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte 2. Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 wurde in der Zeit vom 12.01.2026 bis 13.02.2026 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a) Abs. 3 BauGB am Verfahren vom 12.01.2026 bis 13.02.2026 beteiligt.
Planungsziel: Mit der geplanten Entwicklung des Standorts als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ermöglicht die Gemeinde die Errichtung von baulichen Anlagen unterschiedlichster Arten und Nutzungen. So ist hier die Errichtung von Gewerbebetrieben, Lagerhäusern, Büro- und Verwaltungsgebäuden, aber auch von öffentlichen Einrichtungen wie Feuerwehrwachen und Anlagen für sportliche Zwecke zulässig. Mit der durch den Bebauungsplan ebenfalls geschaffenen Möglichkeit der Errichtung einer kommunalen Sporthalle können Vereinen und Verbänden moderne Räumlichkeiten zur Sport- und Mehrzwecknutzung bereitgestellt und die Sportstätteninfrastruktur in der Gemeinde deutlich verbessert werden.
Wenn die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erfolgt ist und diese Prüfung zu keiner Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Abwägung ist mit dem vorhergehenden Beschluss erfolgt.
Gegenstand des Satzungsbeschlusses sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit seiner Inhalte in der Fassung vom 04.05.2026.
Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgern keine Hinweise oder Anregungen geäußert.
Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, wurde der Flächennutzungsplan im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Parallelverfahren (9. Änderung) geändert und die Fläche des Plangebietes als Gewerbegebiet dargestellt. Die Gemeinde hat am 04.12.2025 den Feststellungsbeschluss über die 9. Änderung des FNP gefasst und anschließend den Plan zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht. Die Genehmigung dieser 9. Änderung wurde am 12.03.2026 bekannt gemacht. Die 9. Änderung des FNP erlangte mit Ablauf dieses Tages die Rechtswirksamkeit. Der Bebauungsplan gilt somit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB).
Nach § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich auf den Bekanntmachungstafeln bekannt zu machen und gemäß § 10a Abs, 2 BauGB sowie der Hauptsatzung der Gemeinde Hornstorf in den Internetauftritt des Amtes Neuburg sowie in das einschlägige Landesportal (Bau- und Planungsportal M-V) einzustellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Mit der Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan Rechtskraft.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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5
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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6
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(wie Dokument)
|
4,8 MB
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7
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(wie Dokument)
|
4,5 MB
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8
|
|
(wie Dokument)
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708,3 kB
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9
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|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
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10
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
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|
11
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
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12
|
(wie Dokument)
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826,7 kB
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