Beschlussvorlage - NBG/647/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung 7 Pappeln am Gemeindezentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. III Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Antje Peters
- Einreicher:
- Bernd Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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20.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Neuburg beschließt, für die Fällung von 7 Pappeln ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen.
Als Vergabeart wird entsprechend der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbVO M-V) eine freihändige Vergabe festgelegt, da der geschätzte Auftragswert 100.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Als Zuschlagskriterium wird der Preis festgelegt.
Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Amtes Neuburg durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung durch den Bürgermeister. Die Unterzeichnung der Aufträge nehmen der Bürgermeister und sein Stellvertreter vor.
Sachverhalt
Am 11.10.2025 kam es auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Gemeindezentrum zwischen den Gärten und dem Grundstück der Telekom zum Abbruch eines größeren Kronenteils einer der dort stehenden Pappeln. Infolge des Astbruchs wurde der angrenzende Maschendrahtzaun der Deutschen Telekom beschädigt. Bei dem abgebrochenen Ast handelte es sich nicht um Totholz.
Die Pappeln haben augenscheinlich bereits ein hohes Alter erreicht. Aufgrund der Baumart und des fortgeschrittenen Alters ist mit weiterem Astbruch zu rechnen, wodurch künftig eine Gefahr für Personen und Sachwerte nicht ausgeschlossen werden kann.
Genaue Angaben zu den Bäumen, insbesondere zu Alter, Gesundheitszustand und Standfestigkeit, können derzeit nicht gemacht werden, da die betreffenden Pappeln bislang nicht im Baumkataster erfasst sind. Eine Kontrolle wurde bisher nicht durchgeführt.
Da sich die Pappeln im Innenbereich befinden, ist keine Genehmigung und auch keine Ersatzpflanzung für die Fällung notwendig.
Die Fällung muss gem. § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.
Die Kostenschätzung der Fällungen inkl. Fräsarbeiten beläuft sich auf 8.100 Euro netto (9.639,00 Euro brutto).
Der Kartendruck mit dem Standort der Bäume sowie das Leistungsverzeichnis wurden als Anhang beigefügt.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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9639,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
9639,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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198,8 kB
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