Beschlussvorlage - NBG/607/2025-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Beschaffung eines TLF 3000 im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land MV und der Beantragung von Fördermitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. III Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Steffi Guthardt
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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18.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neuburg beschließt, für die Beschaffung eines TLF 3000 Fördermittel über die Feuerschutzsteuer beim Landkreis Nordwestmecklenburg sowie beim Land M-V als Sonderbedarfszuweisung zu beantragen.
Bei der festen Zusage von Fördermitteln vom Landkreis Nordwestmecklenburg in Höhe von 33 % der Anschaffungskosten sowie vom Land M-V in Höhe von 75 % der restlichen Anschaffungskosten (nach Abzug der Kreisförderung) verpflichtet sich die Gemeinde, die verbindliche Erklärung zur Abnahme eines TLF 3000 aus der Zentralbeschaffung des Landes M-V abzugeben.
Die Anschaffungskosten in Höhe von 470.000 Euro werden nach Fördermittelzusage und Abgabe der verbindlichen Erklärung im Haushalt (u. U. im Nachtragshaushalt) bereitgestellt.
Sachverhalt
Das Land M-V beabsichtigt, im Jahr 2026 eine Landesbeschaffung für benötigte TLF 3000 durchzuführen. Kosten werden derzeit auf 470.000 Euro geschätzt.
Laut Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde ist ein TLF 3000 zur Erreichung der festgesetzten Schutzziele im eigenen Gemeindegebiet notwendig, der Plan wurde am 25.11.2021 von der Gemeinde beschlossen. Das vorhandene TLF 16/25 wird 2028 30 Jahre alt. Einige Reparaturen stehen an.
Durch die Abnahme eines Fahrzeuges aus der Zentralbeschaffung des Landes M-V werden sich Kosteneinsparungen bei Ausschreibung und Beschaffung versprochen.
Auch könnte die Gemeinde Fördermittel des Landkreises Nordwestmecklenburg in Höhe von 33 % der förderfähigen Kosten (33 % von 470.000 Euro), sowie vom Land 75 % der förderfähigen Kosten (75 % von 314.900 Euro ) beantragen.
Der HFA der Gemeinde Neuburg empfiehlt der Gemeindevertretung, die Fördermittel zu beantragen. Bei positivem Fördermittelbescheiden in entsprechender Höhe empfiehlt der HFA der Gemeinde, die Abnahmeerklärung verbindlich abzugeben.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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105,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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11,5 kB
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(wie Dokument)
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357,3 kB
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